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Ablauf einer Therapie 

(gesetzlich krankenversicherte Patienten)

Die ersten 5-7 Sitzungen einer Behandlung sind Sprechstunden und Probesitzungen bzw. probatorische Termine, die nicht über die Krankenkasse beantragt werden müssen. Sie dienen dazu, ein vertrauensvolles therapeutisches Bündnis aufzubauen, Ihre Beschwerden diagnostisch einzuordnen, gemeinsam Therapieziele festzulegen und einen individuellen Therapieplan zu erarbeiten.

Sie können auch bei mehreren Therapeuten Probesitzungen wahrnehmen. Schließlich ist es für eine Psychotherapie ganz wichtig, dass Sie der Person, die Ihnen gegenübersitzt, vertrauen können.

Nach diesen ersten Sitzungen stellt Ihr Therapeut einen Therapieantrag bei Ihrer Krankenkasse.

Bei der Krankenkasse wird entweder

  • eine Kurzzeittherapie
    (12 / 24 Stunden) oder
  • eine Langzeittherapie
    (60 bis maximal 80 Stunden) beantragt.

Die Sitzungen (jeweils 50 Minuten) werden anfangs wöchentlich und gegen Ende der Behandlung in größeren Abständen stattfinden.

 

Bei privat versicherten Patienten gelten  bisher noch andere Kontingente:

Kurzzeittherapie: bis 25 Stunden

Langzeittherapie: 45/60/80 Stunden